Mit der Chancenkarte in Deutschland arbeiten
Nutzen Sie Ihre berufliche Qualifikation für die Einwanderung nach Deutschland
Vorteile für Bewerber aus Nicht-EU-Staaten
Bisher mussten Bewerber aus Nicht-EU-Staaten einen unbefristeten Arbeitsvertrag vorweisen oder als anerkannte Fachkraft gelten, um in Deutschland arbeiten zu dürfen. Komplizierte Einreiseverfahren erschweren die Zuwanderung qualifizierter Arbeitskräfte aus dem Ausland. Genau das soll die Chancenkarte ändern: Sie garantiert Bewerbern aus Nicht-EU-Staaten einen zwölfmonatigen Aufenthalt in Deutschland zur Arbeitsplatzsuche.
Die Chancenkarte können Sie entweder bei der zuständigen Ausländerbehörde oder bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Herkunftsland (zum Beispiel bei der deutschen Botschaft) beantragen.
Die wichtigsten Vorteile der Chancenkarte
Diese Grundvoraussetzungen müssen Sie erfüllen
Mit der Einführung des neuen Aufenthaltstitels vereinfacht die Bundesregierung die Einreisebedingungen für Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten. Für die Chancenkarte müssen Sie lediglich nachweisen, dass Sie eine mindestens zweijährige Berufsausbildung oder einen Hochschulabschluss abgeschlossen haben und über Grundkenntnisse in Deutsch (A1) oder Englisch (B2) verfügen. Ihren Lebensunterhalt in Deutschland müssen Sie eigenständig finanzieren. Erfüllen Sie diese Grundvoraussetzungen, prüfen Sie über ein Punktesystem, welche weiteren Qualifikationen erforderlich sind. Sie benötigen mindestens sechs Punkte, um in Deutschland arbeiten zu dürfen.

So funktioniert das Punktesystem
Sind die Grundvoraussetzungen erfüllt, entscheidet ein einfaches Punktesystem über den Rest. Punkte gibt es etwa für Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Alter und einen bestehenden Bezug zu Deutschland – insgesamt benötigen Sie mindestens sechs Punkte. Allein mit Sprachkenntnissen kommen Sie schon weit:
Punkte für Sprachkenntnisse
Deutsch auf Niveau A2 bringt 1 Punkt, B1 bringt 2 Punkte und B2 bringt 3 Punkte. Ein Englischzertifikat auf Niveau C1 oder höher bringt einen zusätzlichen Punkt.
Anerkannte Zertifikate
Für Deutsch: Goethe-Zertifikat, TestDaF oder das Deutsche Sprachdiplom (DSD). Für Englisch: TOEFL, LanguageCert oder eine Cambridge-English-Qualifikation.
Den Nachweis Ihrer Lebensunterhaltssicherung erbringen
Da die Chancenkarte zur Arbeitsplatzsuche und nicht für ein bereits feststehendes Gehalt erteilt wird, müssen Sie nachweisen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt für ein Jahr selbst finanzieren können. Die meisten Bewerber nutzen dafür ein Sperrkonto: Seit dem 1. Januar 2026 müssen dort rund 13.092 Euro für das gesamte Jahr hinterlegt sein, die Ihnen in monatlichen Raten ausgezahlt werden.
Haben Sie bereits ein Teilzeitangebot über rund 20 Stunden pro Woche zum Mindestlohn oder mehr? Dann kann dieses Einkommen den Nachweis allein erbringen – ein Sperrkonto ist dann nicht zwingend erforderlich.
Zwei Dinge, die sich vor der Antragstellung zu lesen lohnen:

Leben als Fachkraft in Deutschland
Ein Einblick in den Alltag – Campus, Arbeitsplätze und die Menschen, die Ihnen dabei begegnen.
Wie und wo Sie die Chancenkarte beantragen
Wo Sie beantragen
Beginnen Sie bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat, das für Ihren Wohnort zuständig ist. Halten Sie sich bereits mit einem anderen Visum in Deutschland auf, können Sie den Antrag meist direkt bei Ihrer örtlichen Ausländerbehörde stellen.
Die Bearbeitung dauert je nach zuständiger Auslandsvertretung oder Behörde meist einige Wochen bis Monate – ein früher Start lohnt sich also.
Was Sie mitbringen sollten
- Einen gültigen Reisepass
- Nachweis Ihrer Berufsausbildung oder Ihres Hochschulabschlusses
- Ihr Sprachzertifikat – mindestens Deutsch A1 oder Englisch B2
- Nachweis der Lebensunterhaltssicherung – Sperrkonto oder Jobangebot
- Nachweis einer Unterkunft in Deutschland, zum Beispiel ein Mietvertrag
Häufig gestellte Fragen
Kann ich mit der Chancenkarte selbstständig arbeiten?
Nicht direkt. Die Chancenkarte wird für die Suche nach einer Anstellung erteilt. Für eine selbstständige Tätigkeit müssen Sie zunächst bei Ihrer örtlichen Ausländerbehörde in einen anderen Aufenthaltstitel wechseln.
Können mein:e Partner:in oder meine Kinder nachziehen?
Nicht automatisch. Der Familiennachzug setzt in der Regel voraus, dass Sie zunächst in einen längerfristigen Aufenthaltstitel wechseln – erst danach können Ihre Angehörigen einen eigenen Antrag stellen.
Kann ich die Chancenkarte selbst verlängern?
So nicht vorgesehen. Haben Sie eine passende Stelle gefunden, wechseln Sie in einen Folge-Aufenthaltstitel, statt das Suchjahr zu wiederholen – verlängert wird dann dieser Folgetitel.
Kann ich damit stattdessen an einer deutschen Hochschule studieren?
Nein – die Chancenkarte berechtigt ausschließlich zur Arbeitsplatzsuche und -aufnahme. Für ein Studium benötigen Sie eine gesonderte Zulassung sowie einen eigenen Aufenthaltstitel.
Darf ich damit in der gesamten EU arbeiten?
Nein, sie gilt ausschließlich für Deutschland. Für eine Beschäftigung in einem anderen EU-Land benötigen Sie den dort geltenden Aufenthalts- und Arbeitstitel.
Bereit, wenn Sie es sind
Die Chancenkarte bietet Ihnen einen schnellen, unkomplizierten Weg nach Deutschland und ein volles Jahr, um eine zu Ihrer Qualifikation passende Stelle zu finden. Finden Sie in dieser Zeit eine Anstellung, stehen die Chancen gut, in einen längerfristigen Aufenthaltstitel zu wechseln – dafür stellen Sie bei Ihrer örtlichen Ausländerbehörde einen Antrag mit Arbeitsvertrag oder Jobangebot.
Kurz zusammengefasst brauchen Sie: zwei Jahre Berufsausbildung oder einen Hochschulabschluss (eine vorherige Anerkennung in Deutschland ist nicht nötig), Grundkenntnisse in Deutsch (A1) oder Englisch (B2) sowie eine Möglichkeit, Ihren Lebensunterhalt während der Suche selbst zu finanzieren.
Klingt das nach Ihnen? Dann ist das Punktesystem meist reine Formsache – mit einer echten Qualifikation und etwas Sprachkenntnis erreichen die meisten Bewerber die sechs Punkte problemlos. Erstellen Sie Ihr Konto, und wir begleiten Sie durch den Rest.
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